Sonderabschreibung 2025: Warum sich Photovoltaik für Unternehmen jetzt besonders lohnt
Die Energiepreise bleiben für Handwerksbetriebe und den Mittelstand eine echte Belastung. Strom ist teuer und eine Entlastung durch eine Stromsteuersenkung ist nicht in Sicht. Umso wichtiger ist es, Kosten selbst in die Hand zu nehmen. Ab dem 1. Juli 2025 gibt es dafür ein besonders spannendes Werkzeug: die neue Sonderabschreibung für Photovoltaik-Anlagen. Unternehmen können damit nicht nur ihre Energiekosten massiv senken, sondern gleichzeitig auch steuerlich profitieren.
Warum Solarstrom für Unternehmen immer attraktiver wird
Laut BDEW zahlen kleine und mittelständische Betriebe derzeit im Schnitt rund 18 Cent pro Kilowattstunde Strom. Ganz anders sieht es bei selbst erzeugtem Solarstrom aus. Laut dem Fraunhofer ISE liegen die Gestehungskosten einer PV-Anlage je nach Standort zwischen 5,7 und 12,0 Cent/kWh. Kombiniert man die Anlage mit einem Batteriespeicher, bewegen sich die Werte zwischen 7,3 und 16,0 Cent/kWh und damit meist deutlich unter dem Preis eines Energieversorger.
Für Unternehmen bedeutet das: Eigenstrom sorgt für spürbare Kostenvorteile, macht unabhängiger von Preisschwankungen und verbessert gleichzeitig das nachhaltige Profil gegenüber Kunden und Partnern.
Die neue Sonderabschreibung ab Juli 2025 im Überblick
Der Gesetzgeber hat im „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ eine neue Regelung eingeführt. Diese gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher ist das besonders spannend. Im ersten Jahr können Unternehmen bis zu 30 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. In den Folgejahren wird der verbleibende Restwert mit dem dreifachen linearen Satz abgeschrieben. Damit lassen sich Anschaffungskosten deutlich schneller absetzen als bisher.
So profitieren Betriebe konkret
Ein Beispiel zeigt, wie groß der Effekt sein kann. Beträgt die Investition für eine PV-Anlage 100.000 Euro, können allein im ersten Jahr 30.000 Euro steuerlich abgeschrieben werden. Gleichzeitig sinken die laufenden Energiekosten durch den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms um mehrere tausend Euro pro Jahr. Die Kombination aus sofortiger Steuerentlastung und planbarer Kostenreduktion sorgt dafür, dass sich die Investition schon ab dem ersten Jahr lohnt.
Warum Handwerksbetriebe und Mittelstand jetzt handeln sollten
Trotz des starken Wachstums der letzten Jahre bleibt das Potenzial enorm. In Deutschland sind zwar bereits rund 100.000 gewerbliche PV-Dachanlagen installiert, doch noch immer sind fast 80 Prozent der Firmendächer ungenutzt. Gerade Handwerksbetriebe, Logistikunternehmen und produzierende Betriebe können durch eine eigene PV-Anlage ihre Energiekosten stabilisieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.
Da die Sonderabschreibung nur bis Ende 2027 gilt, lohnt es sich, rechtzeitig zu planen. Wer früh investiert, sichert sich nicht nur die volle steuerliche Förderung, sondern auch eine schnellere Amortisation.
Fazit: Doppelt sparen mit Photovoltaik und Sonderabschreibung
Die Kombination aus Steuerbonus und günstigem Eigenstrom macht Photovoltaik für Unternehmen so attraktiv wie selten zuvor. Wer jetzt investiert, senkt seine Energiekosten, reduziert seine Steuerlast und positioniert sich nachhaltig am Markt.



