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Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Unternehmen wissen müssen
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, verändern sich die Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Für Unternehmen geht es dabei um weit mehr als die viel diskutierte Wärmeversorgung. Insbesondere bei Nichtwohngebäuden gewinnen Gebäudeautomation, Energiemonitoring, Beleuchtungssteuerung, Solarenergie und Ladeinfrastruktur weiter an Bedeutung.
Für Industrie- und Gewerbebetriebe lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die eigene technische Gebäudeinfrastruktur. Denn viele Anforderungen greifen zwar erst in den kommenden Jahren, sollten aber bereits heute bei geplanten Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten berücksichtigt werden.
Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde umfassend überarbeitet und trägt nun den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz. Mit der Reform werden unter anderem Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD in deutsches Recht umgesetzt. Das übergeordnete Ziel: Gebäude sollen langfristig energieeffizienter werden und der Gebäudebestand schrittweise modernisiert werden.
Für Unternehmen ist dabei besonders interessant, dass technische Systeme stärker zusammengedacht werden. Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und weitere Energieverbraucher sollen zunehmend überwacht, gesteuert und miteinander vernetzt werden. Damit gewinnt auch die Elektroinstallation als Grundlage einer modernen technischen Gebäudeausrüstung weiter an Bedeutung.
Gebäudeautomation wird für viele Nichtwohngebäude Pflicht
Eine der wichtigsten Änderungen für Unternehmen betrifft die Gebäudeautomation. Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW bei Heizungsanlagen, kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlagen, Klimaanlagen oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung ausgestattet werden. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Umsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Die Anforderungen gehen dabei über eine einfache zentrale Steuerung hinaus. Das System muss unter anderem in der Lage sein,
- Energieverbräuche kontinuierlich zu überwachen, zu protokollieren und zu analysieren,
- Effizienzverluste gebäudetechnischer Systeme zu erkennen,
- Verantwortliche über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz zu informieren,
- die Raumklimaqualität zu überwachen und
- erhobene Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle bereitzustellen.
Damit wird die Vernetzung unterschiedlicher technischer Systeme zu einem immer wichtigeren Bestandteil moderner Gebäude.
Was bedeutet das für die Elektroinstallation
Verteiler, Leitungswege, Leistungsreserven und die Kommunikationsinfrastruktur sollten so geplant werden, dass spätere Erweiterungen möglichst einfach umgesetzt werden können. Ein modernes System kann beispielsweise Energieverbräuche verschiedener gebäudetechnischer Anlagen erfassen und auswerten. Dadurch wird sichtbar, wann und wo Energie benötigt wird und an welchen Stellen Optimierungspotenzial besteht. Gerade bei einer geplanten Sanierung sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche technischen Systeme zukünftig miteinander kommunizieren sollen und welche Mess-, Daten- und Steuerungspunkte dafür notwendig sind.
Automatische Beleuchtungssteuerung wird Teil der Gebäudeautomation
Auch die Beleuchtung wird stärker in die Gebäudeautomation einbezogen. Nichtwohngebäude, die unter die entsprechenden Anforderungen des § 56 GModG fallen, müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 zusätzlich mit einer automatischen Beleuchtungssteuerung ausgestattet werden. Diese soll angemessen zoniert sein und über eine Belegungserkennung verfügen. Auch hier gelten Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.
Gerade in Produktionshallen, Lagerflächen, Bürogebäuden oder Verkehrsbereichen kann eine bedarfsgerechte Steuerung sinnvoll sein. Licht wird dann abhängig von der tatsächlichen Nutzung einzelner Bereiche gesteuert. In Kombination mit moderner LED-Technik sowie Präsenz- und Tageslichtsensorik lässt sich der Energiebedarf der Beleuchtung zusätzlich reduzieren.
Solarenergie: neue Anforderungen ab 2027
Solarenergie erhält im Gebäudemodernisierungsgesetz einen höheren Stellenwert. Ab dem 1. Januar 2027 ist auf neuen Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern grundsätzlich eine Solarenergieanlage zu errichten.
Ab dem 1. Januar 2028 folgen unter bestimmten Voraussetzungen auch Anforderungen für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche, wenn entsprechende Änderungen am Gebäude vorgenommen und die dafür vorgesehenen energetischen Berechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt werden. Dabei spricht das Gesetz bewusst von Solarenergieanlagen und umfasst damit nicht ausschließlich Photovoltaik.
Für viele Industrie- und Gewerbebetriebe dürfte Photovoltaik dennoch eine besonders interessante Lösung darstellen. Große Dachflächen bieten häufig gute Voraussetzungen für die eigene Stromerzeugung. In Kombination mit einem abgestimmten Messkonzept, Energiemanagement, Batteriespeicher oder Ladeinfrastruktur kann ein möglichst großer Anteil des erzeugten Stroms direkt im Unternehmen genutzt werden.
Ladeinfrastruktur: Anforderungen steigen ab 2027
Auch bei der Elektromobilität kommen neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angepasst. Besonders relevant ist dies für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen.
Ab dem 1. Januar 2027 muss grundsätzlich entweder:
- ein Ladepunkt für jeden zehnten Stellplatz errichtet werden oder
- mindestens 50 Prozent der betreffenden Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden.
Für Neubauten und größere Renovierungen gelten weitere Anforderungen an Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer seine Ladeinfrastruktur erweitert oder ohnehin eine Gebäudemodernisierung plant, sollte frühzeitig auch Anschlussleistung, Lastmanagement, Unterverteilungen, Leitungswege und Messkonzepte berücksichtigen.
So können spätere aufwendige Nachrüstungen vermieden und Erweiterungsmöglichkeiten von Beginn an eingeplant werden.
Auch bestehende Nichtwohngebäude geraten stärker in den Fokus
Das GModG richtet den Blick nicht nur auf Neubauten. Ab 2030 greifen zusätzliche Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestimmter bestehender Nichtwohngebäude, die ab 2033 nochmals verschärft werden. Bei der energetischen Bewertung werden unter anderem der Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und die eingebaute Beleuchtung berücksichtigt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes ältere Gewerbegebäude automatisch umfassend saniert werden muss. Das Gesetz sieht verschiedene Erfüllungsmöglichkeiten, Ausnahmen sowie Regelungen zur technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit vor. Für Unternehmen ist dennoch wichtig, den energetischen und technischen Zustand bestehender Gebäude frühzeitig zu kennen. Besonders bei ohnehin geplanten Modernisierungen kann es sinnvoll sein, zukünftige Anforderungen bereits heute mitzudenken.
Gebäudemodernisierung ganzheitlich planen
Die gesetzlichen Änderungen zeigen eine klare Entwicklung: Gebäude werden zunehmend vernetzter, digitaler und elektrischer. Für Unternehmen entstehen dadurch neue Anforderungen, gleichzeitig aber auch Chancen. Eine gut geplante Modernisierung kann Energieverbräuche transparenter machen, Betriebskosten reduzieren und die technische Infrastruktur langfristig auf neue Anforderungen vorbereiten.
Statt einzelne Maßnahmen unabhängig voneinander umzusetzen, lohnt sich deshalb ein ganzheitlicher Blick auf die elektrische Gebäudeinfrastruktur. Dazu gehören insbesondere:
- Energieverteilung und Unterverteilungen
- Mess- und Energiemanagementsysteme
- Gebäudeautomation
- Beleuchtung und Lichtsteuerung
- Photovoltaikanlagen
- Ladeinfrastruktur
- Netzwerk- und Datenkommunikation
Gerade bei bestehenden Industrie- und Gewerbegebäuden sollte zunächst geprüft werden, welche technische Infrastruktur bereits vorhanden ist, welche Leistungsreserven bestehen und welche Modernisierungen in den kommenden Jahren notwendig oder sinnvoll werden.
Frühzeitig prüfen statt später aufwendig nachrüsten
Viele der neuen Anforderungen greifen erst 2027, 2028, 2029 oder später. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Wer aktuell einen Neubau, eine Sanierung oder eine Erweiterung plant, sollte berücksichtigen, welche Anforderungen zukünftig für das eigene Gebäude relevant werden können.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verändert nicht nur die Anforderungen an die Wärmeversorgung. Es beschleunigt auch die Entwicklung hin zu intelligenten, vernetzten und energieeffizienten Gebäuden.
Wer seine technische Gebäudeinfrastruktur frühzeitig überprüft und Modernisierungsmaßnahmen ganzheitlich plant, kann zukünftige gesetzliche Anforderungen berücksichtigen und gleichzeitig die Grundlage für einen effizienten und zukunftsfähigen Gebäudebetrieb schaffen.





